Hetleute

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Die Hetleute stellen die als Hetfrau oder Hetmann bezeichneten thorwalschen Sippen-, Otta- und Dorfvorstände dar. Sie werden von einer thorwalschen Ottajasko oder von einer ländlichen Siedlung als Anführer bestimmt und erhalten dadurch die Aufgabe, ihre jeweilige Gemeinschaft auf dem Hjalding als Sprecher zu vertreten und als Verhandlungspartner gegenüber anderen Gemeinschaften aufzutreten. Zudem haben die Hetleute als Kapitän auf See das Recht über Leben und Tod. Die Hetleute werden für gewöhnlich auf Lebenszeit gewählt, können aber trotz der erheblichen Macht, die sie durch ihr Amt erhalten, durchaus von ihrer Ottajasko abgesetzt werden.

Publikationen

Wichtigste Quellen

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